Die haushaltsnahe Diensleistung

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und für die stattdessen eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird. Nachfolgende Leistungen kann man steuerlich geltend machen:

  • die Reinigung der Wohnung z. B. durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur oder einen selbständigen Fensterputzer,
  • Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden)
  • das Neuanlegen eines Gartens ist auch steuerbegünstigt.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können auf Antrag (in der Einkommensteuererklärung)

20 % der Lohnkosten, die der Steuerpflichtige an einen oder mehrere Dienstleister bezahlt hat, höchstens aber 4.000 Euro, von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden.

Hierfür müssen Rechnungen eines Dienstleisters vorliegen.